Iranisches Außenministerium: Die amerikanischen Angriffe stellen einen eindeutigen Verstoß gegen Artikel 1 der Absichtserklärung dar
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ParsToday – Das iranische Außenministerium hat in einer Erklärung die Angriffe auf Teile Irans verurteilt und sie als eklatanten Verstoß gegen Artikel 1 der Absichtserklärung zur Beendigung des Krieges bezeichnet, der die Einstellung militärischer Operationen vorsieht.
(last modified 2026-07-09T12:01:03+00:00 )
Jul 08, 2026 18:44 Europe/Berlin
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ParsToday – Das iranische Außenministerium hat in einer Erklärung die Angriffe auf Teile Irans verurteilt und sie als eklatanten Verstoß gegen Artikel 1 der Absichtserklärung zur Beendigung des Krieges bezeichnet, der die Einstellung militärischer Operationen vorsieht.

Wie ParsToday unter Berufung auf den iranischen Rundfunk (IRIB) berichtet, erklärte das iranische Außenministerium am Mittwoch: „Die terroristische US-Armee hat in den frühen Morgenstunden des Mittwochs durch ihren Angriff auf mehrere Überwachungs- und Kontrollzentren an den Südküsten Irans in offenkundiger Verletzung von Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen eine militärische Aggression gegen Iran begangen. Diese Angriffe stellen zugleich einen schweren Verstoß gegen Artikel 1 der Absichtserklärung zur Beendigung des Krieges dar, der die Einstellung militärischer Operationen vorsieht.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Die wiederholten rechtswidrigen Angriffe gegen Iran, die Entscheidung des US-Finanzministeriums vom Dienstagabend, die Genehmigung für den Verkauf iranischen Erdöls aufzuheben – obwohl sich die US-Regierung hierzu gemäß Artikel 10 der Absichtserklärung verpflichtet hatte –, die Verletzung der iranischen Regelungen in der Straße von Hormus sowie die fortgesetzten militärischen Aggressionen und terroristischen Handlungen des zionistischen Regimes gegen den Libanon haben wesentliche Bestandteile der Vereinbarung zur Beendigung des Krieges gegenstandslos gemacht. Die Verantwortung für die gefährlichen Folgen dieser Eskalation trägt das vertragsbrüchige amerikanische Regime.“

Das iranische Außenministerium erinnerte außerdem mit Nachdruck an die völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten, insbesondere der Nachbarländer an der Südküste des Persischen Golfs, zu verhindern, dass aggressive Akteure ihr Hoheitsgebiet oder ihre Einrichtungen für Angriffe gegen die Islamische Republik Iran nutzen. Jede Form der Unterstützung bei einem Aggressionsverbrechen gegen Iran stelle eine Mittäterschaft und Beteiligung an diesem Verbrechen dar.

Abschließend verurteilte das Außenministerium die aggressiven Angriffe und die wiederholten Vertragsbrüche der USA auf das Schärfste. Unter Hinweis auf die Verantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs für den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit erklärte es, die leistungsfähigen Streitkräfte der Islamischen Republik Iran würden – wie sie bereits mehrfach bewiesen hätten – bei der Verteidigung der territorialen Integrität, der nationalen Souveränität und der nationalen Sicherheit Irans gegen die militärische Aggression der USA gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen nicht zögern und auch den Ursprung und Ausgangspunkt der Aggression ins Visier nehmen.