Nuklearchef: Irans Interaktionen mit der IAEA auf Grundlage des Sicherheitsabkommens und Atomwaffensperrvertrags
Teheran - Der Leiter der Atomenergieorganisation Irans (AEOI) hat Behauptungen zurückgewiesen, dass die Organisation gegen das Gesetz in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit der UN-Atomaufsichtsbehörde verstoßen habe, und erklärte, die Beziehung beschränke sich auf das Sicherungsabkommen und den Atomwaffensperrvertrag (NVV).
„Unsere Beziehungen zur Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) basieren auf dem Sicherheitsabkommen und dem Atomwaffensperrvertrag, nicht mehr und nicht weniger“, sagte Mohammad Eslami am Mittwoch bei einer Kabinettssitzung in Teheran.
Er wies auch Vorwürfe zurück, dass die AEOI in ihrem Abkommen im März mit der IAEA über bilaterale Engagements gegen ein Anti-Sanktionsgesetz aus dem Jahr 2020 verstoßen habe.
Das Gesetz bzw. der Strategische Aktionsplan zur Bekämpfung von Sanktionen wurde im Dezember 2020 vom iranischen Parlament verabschiedet, um den illegalen Sanktionen entgegenzuwirken, die die Vereinigten Staaten und ihre westlichen Verbündeten gegen Iran verhängt haben. Darin wurde von der iranischen Regierung verlangt, die IAEA-Inspektionen einzuschränken und die Entwicklung des Atomprogramms des Landes über die Grenzen des von den USA aufgegebenen Atomabkommens von 2015 hinaus zu beschleunigen.
Gemäß der Gesetzgebung wurden einige nukleare Überwachungskameras aus den Kernkraftwerken des Landes entfernt, deren Betrieb als über die Verpflichtungen Irans im Rahmen des Sicherheitsabkommens hinausgehend angesehen wurde.
Eslami wies erneut die Behauptungen über die Installation von 100 Überwachungskameras in einem Atomkraftwerk in der Stadt Isfahan zurück.
„Über das Schutzabkommen hinaus hatten wir keine neuen Verpflichtungen gegenüber der IAEA. „Alle unsere Maßnahmen wurden im Rahmen des strategischen Aktionsplans zur Bekämpfung von Sanktionen ergriffen“, betonte er.
Iran hat wiederholt seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, Differenzen mit der IAEA im Rahmen einer konstruktiven und gegenseitigen Interaktion und technischen Zusammenarbeit beizulegen.
Die Streitigkeiten zwischen den beiden Seiten waren ein Knackpunkt in den Gesprächen zur Wiederbelebung des Atomabkommens von 2015, bekannt als Gemeinsamer Umfassender Aktionsplan (JCPOA).