Israelische Aggression / Teheran behält sich das Recht auf Selbstverteidigung vor
(last modified Sat, 26 Oct 2024 16:50:48 GMT )
Oct 26, 2024 18:50 Europe/Berlin
  • Israelische Aggression / Teheran behält sich das Recht auf Selbstverteidigung vor

Al Alam - Das Außenministerium der Islamischen Republik Iran hat das „aggressive Vorgehen des zionistischen Regimes“ gegen mehrere Militärzentren in Iran als eine klare Verletzung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere des Prinzips des Verbots der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität und nationale Souveränität der Länder bezeichnet und auf das Schärfste verurteilt.

In der Erklärung des Außenministeriums heißt es: "Wie die zuständigen Behörden der Islamischen Republik Iran wiederholt betont haben, fühlt sich die Islamische Republik Iran auf der Grundlage des ihr innewohnenden Rechts auf legitime Verteidigung, das auch in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen seinen Ausdruck findet, berechtigt und verpflichtet, sich gegen ausländische Aggressionen zu verteidigen."

In diesem Zusammenhang bekräftigt die Islamische Republik Iran den Einsatz aller materiellen und geistigen Fähigkeiten der iranischen Nation zur Verteidigung ihrer Sicherheit und ihrer lebenswichtigen Interessen, die Erfüllung ihrer Pflichten für Frieden und Sicherheit in der Region sowie die individuelle und kollektive Verantwortung aller Länder der Region für den Schutz des Friedens und der Stabilität in der Region. Sie zollt zudem allen friedliebenden Ländern in der Region und anderen Ländern, die im Verständnis der bestehenden gefährlichen Bedingungen ihre Abscheu gegen die israelische Aggression zum Ausdruck gebracht und das aggressive Vorgehen des israelischen Besatzungsregimes verurteilt haben, ihre Anerkennung.

Die Islamische Republik Iran erinnert auch an die Verantwortung jedes Mitgliedstaates der Vereinten Nationen, der „Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes“ und der „Vier Genfer Konventionen von 1949“ und betont die Notwendigkeit sofortiger und dringender Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, um den Völkermord, den Krieg und die Aggression gegen Gaza und Libanon zu stoppen und die Kriegstreiberei des zionistischen Regimes zu beenden.

 

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