Rechtsstreit über Trumps Einreiseverbot geht weiter
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Richmond (IRNA/ParsToday/AFP) - Ein US-Bundesrichter zweifelte die Begründung des US-Präsidenten Donald Trump für das Einreiseverbot für Bürger aus vorwiegend muslimischen Ländern, d.h. die Sorge um die nationale Sicherheit, an
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May 09, 2017 09:40 Europe/Berlin
  • Rechtsstreit über Trumps Einreiseverbot geht weiter

Richmond (IRNA/ParsToday/AFP) - Ein US-Bundesrichter zweifelte die Begründung des US-Präsidenten Donald Trump für das Einreiseverbot für Bürger aus vorwiegend muslimischen Ländern, d.h. die Sorge um die nationale Sicherheit, an

Der Rechtsstreit um das Einreiseverbot des amerikanischen Präsidenten Donald Trump ist am Montag vor einem Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia fortgesetzt worden. Der amtierende Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, Jeffrey Wall, wandte sich bei der Anhörung in Richmond strikt gegen Vorwürfe, das Einreiseverbot sei darauf ausgelegt, gezielt Muslime auszugrenzen. Trump habe „niemals die Absicht gehabt", dass mit dem Verbot Menschen „aufgrund einer bestimmten Religion diskriminiert“ würden. Der Präsident habe deutlich gemacht, „dass es nicht um Muslime in der ganzen Welt geht“.

Ein Anwalt der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), Omar Jadwat, sagte dagegen bei der Gerichtsanhörung, Trump habe als Präsidentschaftskandidat deutlich gemacht, dass er alle Muslime vorübergehend an der Einreise hindern wolle, während verschärfte Einwanderungsgesetze geprüft würden.

Die Richter stellten bei der Anhörung am Montag sowohl Wall als auch Jadwat kritische Fragen. Damit ist völlig unklar, in welche Richtung das Verfahren gehen könnte. Ein Urteil wird frühestens in einem Monat erwartet.

Bereits ein erstes Einwanderungsdekret Trumps von Ende Januar war gerichtlich gestoppt worden. Trump ließ daraufhin eine zweite Anordnung formulieren, die er im März unterzeichnete. Danach sollen Bürger aus den Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Außerdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.