Hohe saudische und emiratische Offiziere unter verfolgten Kriegsverbrechern
Das "Globale Netzwerk für die Verfolgung von Kriegsverbrechern" hat die Namen von 10 Personen, darunter sechs Offizieren aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf die Liste der international verfolgten Kriegsverbrecher gesetzt.
Bereits in zwei Wochen geht auch das dritte Jahr des saudi-arabischen Krieges gegen den Jemen seinem Ende zu. Was in diesem Krieg geschah, ist ein klarer Hinweis auf Kriegsverbrechen, wie sie in Artikel acht des Internationalen Strafgerichtshofs beschrieben wurden. In Artikel 8 des IStGH wurde die vorsätzliche Tötung, Folter oder die unmenschliche Behandlung als Kriegsverbrechen bezeichnet. Ebenso wie vorsätzliche Angriffe auf Bürger und Zivilpersonen, Luftangriffe auf Städte, Dörfer sowie Wohngebiete, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen und auch Vergewaltigung und die Blockade von Nahrungsmittellieferungen dazu gehören.
Im Jemen-Krieg sind bisher rund 11.000 Menschen getötet worden. Dies gilt als klarer Beweis für die vorsätzliche Tötung. Außerdem wurden 40.000 Jemeniten verletzt, was ein deutliches Zeichen für die Verletzung von Körper und Gesundheit darstellt. Es bedeutet zugleich die absichtlichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die Bombardierung von Wohngebieten. 80 Prozent der Infrastruktur des Landes wurden während dieses Krieges zerstört. Außerdem verhängte Saudi-Arabien eine allseitige See-, Luft- und Boden-Blockade gegen das Land. Internationale Organisationen und die UNO bezeichnen die von Saudi-Arabien verursachte Jemen-Krise als die größte humanitäre Katastrophe in den letzten Jahrzehnten weltweit.
Der UN-Untersuchungsausschuss zum Jemen hat im Februar 2018 in einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat auf die vollständige Zerstörung der Infrastruktur des Jemen durch die saudischen Luftangriffe hingewiesen und die Dimensionen der humanitären Katastrophe in diesem Land beschrieben. Der dreijährige Krieg führte dazu, dass es in der Tat kein Land unter dem Namen Jemen mehr gibt.
In Artikel 27 des Internationalen Strafgerichtshofs wurde betont, dass Amtspersonen von einer Regierung nicht von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgenommen sind. Laut Artikel 28 ist der Militäroffizier für die durch seine Kräfte erfolgten Maßnahmen verantwortlich.
Das "Globale Netzwerk für die Verfolgung von Kriegsverbrechern" legte dem Büro der Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs Dokumentationen über die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jemen verübten Verbrechen vor. Laut dem IStGH-Gesetzbuch werden nur Dokumente jener Länder überprüft, die auch eine Mitgliedsschaft im Internationalen Strafgerichtshof akzeptiert haben. Ebenso kommt es zu einer Prüfung, wenn diese Unterlagen von der Staatsanwaltschaft oder dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt werden. Aus dem Grund ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft dem Internationalen Strafgerichtshof die Akte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate präsentiert. Der Internationale Strafgerichtshof kann nach Prüfung der Unterlagen des "Globalen Netzwerks für die Verfolgung von Kriegsverbrechern" nicht nur die Militäroffiziere, sondern auch Amtsträger und politische Regierungsverantwortliche Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate zu einer Haftstrafe verurteilen.
Aufgrund des Einflusses westlicher Mächte sowie deren Unterstützung für den saudischen Krieg gegen den Jemen ist eine Vorlegung der Akte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate beim Internationalen Strafgerichtshof jedoch äußerst unwahrscheinlich.