Nadschafi: Erhaltung des Atomabkommens hängt von Gewährleistung iranischer Interessen ab
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Wien (ParsToday/ IRNA) – Der ständige Vertreter Irans bei der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) hat betont: „Die Erhaltung des Atomabkommens ist davon abhängig, dass die Interessen der Islamischen Republik Iran durch die anderen Vertragspartner gewährleistet werden.“
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Jun 06, 2018 12:04 Europe/Berlin
  • Nadschafi: Erhaltung des Atomabkommens hängt von Gewährleistung iranischer Interessen ab

Wien (ParsToday/ IRNA) – Der ständige Vertreter Irans bei der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) hat betont: „Die Erhaltung des Atomabkommens ist davon abhängig, dass die Interessen der Islamischen Republik Iran durch die anderen Vertragspartner gewährleistet werden.“

Reza Nadschafi unterstrich bei der saisonalen Sitzung des IAEA-Gouverneursrats: „Sollte das Atomabkommen am Leben erhalten werden, so müssen die weiteren Vertragspartner vollständig versichern, die Interessen Irans ohne jegliche Bedingungen durch passende nationale, regionale und globale Maßnahmen zu gewährleisten.“

Er wies darauf hin, dass der Nuklearvertrag eine unnötige zehnjährige Krise beendet hatte und sagte: „Das Atomabkommen ist eine multilaterale Abmachung, basierend auf gegenseitigen Verpflichtungen und kann weder ausgeweitet, verändert oder wiederverhandelt werden.“

Das iranische Volk kann nicht akzeptieren, einseitig seinen Verpflichtungen nachzukommen, während die Sanktionen und einschränkenden Maßnahmen weiterhin bestehen, hob Nadschafi weiter hervor.

Er wies auf den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen und ihre darauffolgenden Maßnahmen hin und betonte: „Diese Maßnahmen sind ein klarer Verstoß gegen das internationale Recht und die Charta der Vereinten Nationen und verletzen das Prinzip des Multilateralismus."

Irans IAEA-Botschafter betonte ferner die Notwendigkeit, die nuklearen Informationen Irans durch die Internationale Atombehörde zu wahren. Auch müsse sie die Standpunkte und Bedenken der Islamischen Republik Iran im Bereich der Schwerwasserproduktion und die Bestimmungen für die Lagerung und Existenz von weniger angereichertem Uran hervorheben.

Darüber hinaus wies Nadschafi eine willkürliche Auslegung des Inhalts der Atomvereinbarung entschieden zurück.