Iran verurteilt Aussetzung des UN-Stimmrechts
Teheran (ParsToday/PressTV) - Das iranische Außenministerium hat nachdrücklich die Aussetzung seines Stimmrechts bei den Vereinten Nationen verurteilt und betont, dass die grausamen Sanktionen der USA zu der Situation geführt haben.
Dies sagte Irans Außenamtssprecher Saeed Khatibzadeh am Mittwoch, nachdem der Islamischen Republik das Stimmrecht in der UN-Generalversammlung und im UN-Sicherheitsrat wegen der Sanktionen verweigert wurde, die das Land für ein zweites Jahr in Folge daran hindern, seine Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
„Als Gründungs- und aktives Mitglied der Weltorganisation sieht sich Iran verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag bei der UNO und anderen internationalen Organisationen vollständig und fristgerecht zu zahlen“, sagte er.
Das Land sei jedoch aufgrund "der unterdrückenden und rechtswidrigen Sanktionen der USA" in Zahlungsangelegenheiten auf einige Schwierigkeiten gestoßen, fügte er hinzu.
Die USA haben die Sanktionen vor rund vier Jahren erneut verhängt, nachdem sie das Atomabkommen mit Iran und den Weltmächten von 2015 verlassen hatten, das die wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen teilweise ausgesetzt hatte.
Teheran habe die Gebühren vorbereitet und führe die notwendigen Konsultationen mit anderen, um das Problem über einen "sicheren Zahlungskanal" zu lösen, sagte der Sprecher.
Er forderte unterdessen den UN-Generalsekretär und das Sekretariat des Weltgremiums auf, die Situation der von Sanktionen betroffenen Länder zu berücksichtigen und diesen Ländern nicht ihre guten Dienste zu verweigern, die es ihnen ermöglichen könnten, ihre Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.
Generalsekretär Antonio Guterres sagte am Dienstag, dass insgesamt elf Länder, darunter Iran, mit ihren Zahlungen im Rückstand seien.
Gemäß der Charta der Vereinten Nationen wird das Stimmrecht eines Mitgliedslandes ausgesetzt, wenn seine Zahlungsrückstände den Betrag der Gebühren erreichen oder übersteigen, die er in den letzten zwei Jahren hätte zahlen müssen, aber wenn die ausstehenden Schulden als "auf Bedingungen außerhalb der Kontrolle des Miegliedlandes" angesehen werden, kann die Versammlung dieses Land weiterhin abstimmen lassen.