Keine Änderung in der Atomdoktrin Irans
PressTV- Iran bleibt laut dem Sprecher des Außenministeriums Nasser Kanani den internationalen Verträgen zum Verbot von Massenvernichtungswaffen treu und hat keine Änderungen an seiner Atomdoktrin vorgenommen.
Auf seiner wöchentlichen Pressekonferenz am Montag in Teheran sagte Kanani vor Reportern, dass Irans prinzipielle Haltung zu Massenvernichtungswaffen auf einer Fatwa (religiöses Dekret) des Revolutionsführers Ayatollah Ali Khamenei beruhe, die solche Waffen verbietet.
Iran sei der Überzeugung, dass Massenvernichtungswaffen eine Bedrohung für die internationale Gemeinschaft darstellen, fügte er hinzu.
„In Westasien ist nur das zionistische Regime dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) nicht beigetreten“, betonte der Sprecher des iranischen Außenministeriums.
Schätzungen zufolge verfügt das israelische Regime über 200 bis 400 Atomsprengköpfe in seinem Arsenal und ist damit der einzige Besitzer nichtkonventioneller Waffen in Westasien.
Als Antwort auf eine Frage zu einem Besuch des Generaldirektors der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) Rafael Grossi in der vergangenen Woche in Iran und seinen Gesprächen mit hochrangigen iranischen Regierungsverantwortlichen äußerte Kanani die Hoffnung, dass die Agentur dem Grundsatz der Unparteilichkeit verpflichtet sein werde, um beiden Seiten dabei zu helfen, den konstruktiven Austausch fortzusetzen.
Er sagte, dass es Iran und der IAEA gelungen sei, Probleme zu lösen, als die Agentur einen technischen Ansatz verfolgte, aber bilaterale Gespräche scheiterten, sobald die Agentur eine politische Haltung einnahm.
Kanani bezeichnete Grossis Besuch als „gute Gelegenheit“, Themen von gemeinsamem Interesse zu besprechen und sagte, beide Seiten seien übereingekommen, die Verhandlungen über Möglichkeiten zur Lösung der verbleibenden Probleme fortzusetzen.
Im März 2023 gaben Iran und die IAEA eine gemeinsame Erklärung heraus, in der beide Seiten sich einigten, dass bilaterale positive Verpflichtungen den Weg für umfassendere Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten ebnen können.
Sie kamen außerdem überein, dass die bilateralen Interaktionen im Geiste der Zusammenarbeit und in voller Übereinstimmung mit den Zuständigkeiten der iranischen Atomenregieorganisation (IAEO) und den Rechten und Pflichten Irans auf der Grundlage des umfassenden Sicherheitsabkommens durchgeführt werden.