Washington Post: Iranische Raketen trafen Militäranlagen in Israel
(last modified Sat, 05 Oct 2024 09:21:08 GMT )
Oct 05, 2024 11:21 Europe/Berlin
  • Washington Post: Iranische Raketen trafen Militäranlagen in Israel

IRNA - Laut dem US-Blatt Washington Post zeigen verifizierte Satellitenbilder und Videos, dass mehr als 22 ballistische Langstreckenraketen Irans die Luftverteidigung Israels und seiner Verbündeten durchquerten und u. a. einen israelischen Luftwaffenstützpunkt trafen.

Dem Bericht der Washington Post zufolge zeigen die von unseren Experten bestätigten Videos, dass 20 Raketen den Luftwaffenstützpunkt Nevatim in der südlichen Negev-Wüste und drei Raketen den Militärflugplatz „Tel Nofi“ im Zentrum Israels getroffen haben.

Laut Iran ist der Militärflugplatz Nevatim „komplett zerstört“. Laut Israels Armee hingegen ist die Luftwaffe „nicht beeinträchtigt“.

Dem Bericht der Washington Post zufolge haben Analysten bestätigt, dass die auf Satellitenbildern zu sehenden Auswirkungen der Kollision iranischer Raketen mit den Auswirkungen des Sprengkopfs dieser Raketen und nicht mit den Auswirkungen der Landung der abgefangenen Raketen übereinstimmen.

In dem Bericht der Washington Post hießt es dazu weiter: Es gibt weitere Videos, die zeigen, dass mindestens zwei Sprengköpfe iranischer Raketen in der Nähe des Hauptquartiers der israelischen Geheimdienst- und Spezialeinsatzorganisation (Mossad) gelandet sind und infolge ihres Einschlags zwei große Krater entstanden sind.

Laut der Washington Post haben israelische Behörden Fragen zur Anzahl der Orte, die von diesen Raketen getroffen und beschädigt wurden, noch nicht beantwortet.

Die Raketen der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) trafen am Dienstagabend bei der Operation „Wahres Versprechen– 2“ die Sicherheits- und Geheimdienstziele in den besetzten Gebieten.

Der Außenminister der Islamischen Republik Iran Abbas Araghchi betonte am Dienstagabend in separaten Telefonaten mit den Außenministern Englands, Hollands und Frankreichs, die Islamische Republik Iran habe nur von ihrem Recht auf legitime Verteidigung gemäß dem Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Gebrauch gemacht und ausschließlich die Militär- und Sicherheitsstützpunkte des „zionistischen Regimes“ ins Visier genommen.