Gharibabadi: Regeln des Völkerrechts dürfen nicht selektiv angewendet werden
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ParsToday – Der iranische Vizeaußenminister erklärte: „Wenn das Völkerrecht den Frieden schützen soll, kann es kein selektives Regelwerk sein.“
(last modified 2026-09-26T07:19:33+00:00 )
Sep 26, 2026 07:59 Europe/Berlin
  • Der iranische Vizeaußenminister Kazem Gharibabadi
    Der iranische Vizeaußenminister Kazem Gharibabadi

ParsToday – Der iranische Vizeaußenminister erklärte: „Wenn das Völkerrecht den Frieden schützen soll, kann es kein selektives Regelwerk sein.“

Kazem Gharibabadi, der iranische Vizeaußenminister, sagte am Freitagabend bei einer hochrangigen Sitzung zur Verteidigung des Völkerrechts bei den Vereinten Nationen: „Die Islamische Republik Iran ist der Auffassung, dass das Völkerrecht, wenn es tatsächlich den Frieden, die Gerechtigkeit und die Menschenwürde schützen soll, kein selektives Regelwerk sein kann, das gegenüber einigen Staaten strikt durchgesetzt und gegenüber anderen aus politischen und machtpolitischen Erwägungen ignoriert wird.“

Er erklärte: „Die Islamische Republik Iran war in den vergangenen Jahren mit den Folgen offensichtlicher Verletzungen der grundlegenden Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen durch die USA und das israelische Regime konfrontiert. Am 28. Februar 2026 begann eine neue Phase der militärischen Aggression der USA und des israelischen Regimes gegen Iran in Form eines 40-tägigen Krieges.“

Er betonte: „Die Position der Islamischen Republik Iran ist eindeutig: Die Souveränität und territoriale Integrität von Staaten sind nicht verletzbar und nicht verhandelbar. Kein Staat kann allein aufgrund politischer Behauptungen oder einer einseitigen Einschätzung einer Bedrohung das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta verankerte Gewaltverbot außer Kraft setzen. Wenn dieses grundlegende Prinzip geschwächt wird, kann kein Land, ob groß oder klein, sicher sein, dass seine Sicherheit und Souveränität geschützt sind.“

Gharibabadi fügte hinzu: „Iran ist zudem der Auffassung, dass das Recht auf Selbstverteidigung im Falle bewaffneter Angriffe im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts ein legitimes und rechtmäßiges Recht des angegriffenen Staates ist. Zugleich betont die Islamische Republik Iran die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Notwendigkeit, zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Diese Grundsätze müssen ausnahmslos eingehalten werden – in Palästina ebenso wie in Iran, im Libanon, im Jemen und an jedem anderen Ort der Welt.“

Er betonte: „Wenn das Völkerrecht für Mächtige und Schwache, Verbündete und Nichtverbündete, Ost und West, Nord und Süd nicht gleichermaßen gilt, wird seine Glaubwürdigkeit zunehmend erodieren. Vor diesem Hintergrund kommt dem Internationalen Gerichtshof eine besondere Bedeutung zu. Als wichtigstes Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen muss der Gerichtshof in der Lage sein, unabhängig von politischem Druck Streitigkeiten zwischen Staaten zu behandeln und die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten zu klären.“