Katar erteilt Genehmigung für iranisches Handelszentrum in Doha
Doha (ParsToday) - Der Premierminister von Katar sagte: "Der Emir von Katar hat einen Sonderbefehl erlassen, um die Ergebnisse der Gemeinsamen Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Iran und Katar umzusetzen."
Katar ist eines der Zielländer mit Priorität in der iranischen Außenpolitik, und ein Rückblick auf die Geschichte zeigt, dass die Beziehungen zwischen beiden Ländern schon immer tief und wachsend waren.
Das Handelsvolumen zwischen Iran und Katar betrug im vergangenen Jahr etwa 150 Millionen US-Dollar, und beide Länder haben beschlossen, dieses zu erhöhen.
Laut IRNA fügte der katarische Premierminister Khalid bin Khalifa bin Abdulaziz Al Thani bei seinem Treffen mit dem iranischen Energieminister Ali Akbar Mehrabian hinzu: "Gemäß der Anordnung des Emirs von Katar sind alle katarischen Verantwortungsträger bereit, die notwendigen Verträge zu unterzeichnen, um die Vereinbarungen umzusetzen, die von den Führern der beiden Länder in den Dokumenten der 8.Gemeinsamen Wirtschaftskommission Irans und Katars getroffen wurden."
Khalid bin Khalifa bin Abdul Aziz Al Thani sagte außerdem: "Der Emir von Katar hat die notwendige Anordnung für die Überprüfung durch katarische und iranische Verantwortliche bezüglich einer Beteiligung Irans an der erfolgreichen Durchführung der Weltmeisterschaft unterzeichnet."
Der Premierminister von Katar erklärte weiter: "Tourismus und Gesundheit sind zwei Bereiche der Zusammenarbeit bei der Fußballweltmeisterschaft, während der Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern nach der Weltmeisterschaft den notwendigen Schwerpunkt bekommt."
Am Montag fand in Doha das 8.Gipfeltreffen der iranisch-katarischen Wirtschaftskommission statt. Die Absichtserklärung des achten Treffens dieser Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Islamischen Republik Iran und Katar wurde auch von Ali Akbar Mehrabian und Sheikh Mohammad bin Hamad bin Qasim Al Thani, den Vorsitzenden dieser Kommission unterzeichnet.