Außenministerium bestellt russischen Geschäftsträger in Teheran ein
Teheran (ParsToday/Iranpress) - Aus Protest gegen die jüngste Haltung Moskaus gegenüber den drei iranischen Inseln „Kleintunb, Großtunb und Abu Mussa“ hat der für die Region des Persischen Golfes zuständige Vizegeneraldirektor im Außenministerium der Islamischen Republik Iran am Samstagabend den russischen Geschäftsträger in Teheran vorgeladen.
Bei diesem Treffen wurden dem russischen Geschäftsträger die starken Einwände der Regierung der Islamischen Republik Iran wegen der wiederholten Unterstützung der russischen Regierung für die unbegründeten Behauptungen, die in der Erklärung des 6. Treffens des Arabisch-Russischen Kooperationsforums in Marokko enthalten sind, mitgeteilt und ihm eine Protestnote übergeben.
Bei diesem Treffen betonte der für die Region des Persischen Golfes zuständige Vizegeneraldirektor im iranischen Außenministerium die Notwendigkeit, die Souveränität und territoriale Integrität der Länder als eines der bekannten und grundlegenden Prinzipien in den Beziehungen zwischen den Ländern zu respektieren, und bezeichnete die drei Inseln im Persischen Golf als integralen Teil des iranischen Territoriums, und unterstrich, dass die iranische Regierung jegliche diesbezügliche Forderung jeglicher Seite als „inakzeptabel“ betrachte.
Bei diesem Treffen versprach der russische Geschäftsträger, die Proteste der iranischen Regierung so schnell wie möglich an die zuständigen Stellen seiner Regierung weiterzuleiten.
Der iranische Außenminister Hossein Amir-Abdollahian hat auch am Freitag bei einem Telefongespräch mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow unterstrichen, dass Iran in der Frage der Achtung seiner territorialen Integrität und Souveränität niemandem Kompliment macht.
Damit reagierte Amir-Abdollahian auf einen Teil der gemeinsamen Erklärung des 6. Treffens des Kooperationsforums der Außenminister Russland-Golfkooperationsrat in Marokko, wo das Hoheitsrecht Irans über die drei iranischen Inseln „Kleintunb, Großtunb und Abu Mussa“ in Frage gestellt worden ist.