Dez 05, 2016 06:19 Europe/Berlin

Der Gebetsruf (Adhan) ist eine wichtiger islamischer Brauch. Durch ihn wird von der Moschee aus zum Ritualgebet aufgerufen. Daher hat keiner das Recht den Muslimen diesen Brauch zu nehmen. Auch nicht das zionistische Regime. Das Adhan-Verbot verletzt das Recht auf Religionsfreiheit gemäß den internationalen Urkunden für die Menschenrechte.

 

Das Kabinett des zionistischen  Besatzerregimes, welches seit Jahrzehnten  die elementaren Grundrechte der palästinensischen Bevölkerung verletzt,   hat vor kurzem zwei neue Gesetze verabschiedet, die sich wieder gegen die unterdrückten Palästinenser richten. Eines davon besteht in dem Verbot der Ausstrahlung des  Gebetsrufes von den Moscheen in El-Quds (Jerusalem) und das andere  in der Beschlagnahme von palästinensischem Boden im Westjordanland. 

Das zionistische Regime will Gebetsruf verbieten 

Moti Yogev, Mitglied der rechtsradikalen Partei "Jüdisches Heim"  und weitere Rechtsradikale  einigten sich darauf die Gesetzesvorlage über das Adhan-Verbot  zur endgültigen Verabschiedung bei der Knesseth einzureichen.  Das zionistische Regime verbietet den Adhan in Jerusalem  mit der Begründung, die zionistischen Siedler würden dadurch gestört. Gemäß der neuen Gesetzesvorlage  kann die zionistische Polizei den Gebetsrufer (Muezzin)  verhören und eine Geldstrafe von ihm verlangen. Der Premierminister des Besatzerregimes, Benjamin Netanjahu hat sein Einverständnis mit  diesem diskriminierenden Gesetzesentwurf erklärt. 

                                  

Die Religionsfreiheit gehört zu den Grundrechten und  menschlichen Freiheiten. In  Artikel 18 der Menschenrechtserklärung steht 

"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; ..."

Und auch im Abschnitt  1 des Artikels 18 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist zu lesen: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben,..."

 

In diesen Dokumenten über die Menschenrechte  wird also für das Recht auf die freie Wahl einer Religion oder Ansicht gebürgt.  Es genügt aber nicht, wenn Anhänger von Religionen nur anerkannt werden.  Gemäß den Menschenrechten sind sie auch vor Zwang und Freiheitseinschränkung hinsichtlich ihrer Religion zu schützen.  Im 2. Abschnitt von Artikel 18 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte  steht nämlich:

 "Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde..."

Der Gebetsruf von der Al-Aqsa-Moschee in El-Quds soll verboten werden 

Der Gebetsruf (Adhan)  ist eine wichtiger islamischer Brauch. Durch ihn wird von der Moschee aus zum  Ritualgebet aufgerufen. Daher hat keiner das Recht, den Muslimen diesen Brauch zu nehmen. Auch nicht das zionistische  Regime.  Ein Adhan-Verbot  verstößt gegen das  Recht auf Religionsfreiheit gemäß den  internationalen Menschenrechten.

In den internationalen Menschenrechtsdokumenten garantiert die Religionsfreiheit auch für das Recht auf Äußerung der Meinung und Ausführung der religiösen Zeremonielle.  Im Artikel 18 der internationalen Menschenrechtserklärung  wird dies verbrieft, ebenso wie im obigen Artikel 18 des Paktes für die bürgerlichen und politischen Rechte. 

Der Ruf zum Gebet - ein Wahrzeichen des Islams 

Bei den Himmelsreligionen wird der Glaube  durch Zeremonielle und gottesdienstliche Handlungen zum Ausdruck gebracht.  Ein klarer religiöser Brauch der Muslime ist der Gebetsruf (Adhan ) und der Gebetsaufruf (Iqama) . Eine Verhinderung dieser Bräuche bedeutet also eine Beschneidung des Rechtes der Muslime auf Äußerung ihrer Meinung und Ausübung ihrer Religion.

                                  

Die meisten Maßnahmen des  zionistischen Regimes rühren aus  seiner diskriminierenden Politik gegen die palästinensische Bevölkerung.   Das rassistische Denken dieses Regimes geht so weit, dass es noch nicht einmal mehr den Gebetsruf ertragen kann und nicht will,  dass die Ureinwohner Palästinas  auf ihrem eigenen Boden die gottesdienstlichen Übungen vollbringen.  Dies sind Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte. 

Das zionistische Regime verkörpert  die Diskriminierung aufgrund der Rasse und Religion

 

Die internationalen Menschenrechtserklärung der UNO gibt im Artikel 2 die Gleichberechtigung kund und verurteilt Diskriminierung. Dort steht: 

"Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand..."

 

Laut den  Menschenrechten ist die Benachteiligung wegen der Religion einerseits eine Verletzung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes hinsichtlich  des Anspruchs eines jeden auf die Grundrechte und Freiheiten. Auf der anderen Seite stellt es auch  Verletzung der Religionsfreiheit dar.  

In den meisten Menschenrechtsdokumenten  wird die Religion zusammen mit anderen Kriterien wie Rasse, Hautfarbe, Nationalität usw. ausdrücklich als etwas bezeichnet, das keine  Benachteiligung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte verursachen darf. 

Es sei erwähnt, dass es verschiedene Formen der Diskriminierung gibt . Sie kann in direkten Maßnahmen bestehen wie Gewaltanwendung gegen die Anhänger einer bestimmten Religion oder sogar Bestrafung  oder indirekt erfolgen  wie zum Beispiel im Bereich bei der Arbeitsplatzvergabe  und in der Kultur. 

Die UNO-Generalversammlung verabschiedet am 25. November 1981  die Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens. Im Artikel 4 dieser Erklärung heißt es:

1."Alle Staaten haben wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung bei der Anerkennung, Ausübung und Inanspruchnahme der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf allen Gebieten des bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens zu verhindern und zu beseitigen."

2. "Alle Staaten haben sich mit allen Kräften darum zu bemühen, zum Verbot jeglicher derartigen Diskriminierung Gesetze zu erlassen oder erforderlichenfalls aufzuheben sowie alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz aufgrund der Religion oder Überzeugung zu ergreifen."

Auch wird im  Artikel 3 dieser Erklärung   die Diskriminierung aufgrund der Religion als Verstoß gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten bezeichnet.

                         

Das Verbot der Ausstrahlung des Gebetsrufes u.a. von der Al-Aqsa-Moschee in El-Quds  stieß weitgehend auf Verurteilung. Die Islamische Bewegung des  1948 besetzten Palästinas unterstrich, sie werde die Durchführung eines solchen rassistischen Gesetzes nicht zulassen und gab in einer Erklärung bekannt, dass der Adhan zu den Bräuchen des Islams gehört. 

Auch sagte einer der  Anführer der Fatah-Bewegung , die Verabschiedung des Gesetzes zum Verbot der Ausstrahlung des Gebetsrufes von Quds sei ein Religionskrieg. Er warnte davor dass die zionistischen Besatzer eine neue Art von Konflikt anstrebe.

Scharfe Kritik an dem geplanten Adhan-Verbot in den besetzten Gebieten

Fatah-Ex-Sprecher Rafat Alyan forderte, dass  alle Gruppen und die Verantwortlichen der Palästinensischen Autonomiebehörde sich gegen solche Beschlüsse wehren.

Der Großmofti von El-Quds und den palästinensischen Gebieten,Scheich Mohammad Husein, verurteilte ebenso die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfes des zionistischen Regierungskabinetts  über das Adhan-Verbot in El-Quds und bezeichnete es als Fortsetzung der Politik der Inbrandsetzung, Zerstörung und Verriegelung von Moscheen.  

Die Hamas - Islamische Widerstandsbewegung  Palästinas unterstrich, dass die Einigung des Regierungskabinettes des zionistischen Regimes auf den Gesetzesentwurf  für das Verbot des Gebetsrufes in Moscheen in El-Quds, insbesondere der gesegneten Al-Aqsa-Moschee, ein sehr gefährlicher Schritt sei. Er diene dazu die Islamischen Zeichen und Heiligkeiten in der Stadt El-Quds zu beinträchtigen.  Hamas-Sprecher Abdel Latif Kanu unterstrich in einer Erklärung die Verabschiedung eines solchen rassistischen Gesetzes sei eine klare Einmischung in die gottesdienstlichen Angelegenheiten und religiösen Bräuche der  Muslime, und werde die Gefühle der Muslime in aller Welt verletzen.

Bewegung des Islamischen Widerstandes Palästinas (Hamas) 

 

Abdel Latif Kanu sagte weiter, dass ein solches Gesetz eine klare Verletzung aller internationalen Bestimmungen und Resolutionen darstelle, welche die Unterstützung der heiligen Güter  Palästinas und das selbstverständliche, historische und religiöse Recht der palästinensischen  Volkes in seiner Heimat  unterstreichen. Das jüngste Beispiel sei die Resolution der UNESCO  über El Quds und die Al-Aqsa-Moschee, in der es heißt, dass diese  Moschee nur den Muslimen gehört und jegliche Beziehungen zu den Juden zurückgewiesen werden.  Kanu warnte hinsichtlich der Verabschiedung eines Gesetzes zur Verhinderung der Ausstrahlung des Gebetsrufes von den Moscheen in El-Quds und rief die internationale Völkergemeinschaft und alle juristischen internationalen Institutionen auf, den Übergriffen des zionistischen Regimes allgemein und insbesondere auf Moscheen und die Heiligtümer in der Stadt Al Quds einen Riegel vorzuschieben.

                               

Einige  Analytiker  sehen in der neuen Maßnahme  der Zionisten eine Konfrontation mit der Islamischen Umma (Weltgemeinde). Sie sagen, dass das doppelwertige Vorgehen der Völkergemeinschaft das israelische Regime in der Fortsetzung seiner rassistischen Politik  bestärkt und es noch unverschämter werden lässt. 

Das Adhan-Verbot für die Moscheen in El-Quds, darunter auch die Al-Aqsa-Moschee, die Wahrzeichen der Islamischen Weltgemeinde ist, stellt eine Art Kriegserklärung des zionistischen Regimes gegen die Islamische Welt dar. In einer solchen Situation ist es Pflicht aller Muslime, sich für El-Quds und die Al-Aqsa-Moschee einzusetzen. 

Tags