Google und das geistige Eigentum
Der Schutz für geistiges Eigentum ist ein wichtiges Anliegen der Völkergemeinschaft. Der Umfang dieses Schutzes ist für viele Investoren und Technologie-Vermittler von Bedeutung. Entsprechende Gesetze sind auch zum Vorteil der Konsumenten und der zukünftigen Generationen.
Ein wichtiger Faktor, der zu einer Kluft zwischen den Entwicklung- und Industrieländern führt, ist das unterschiedliche wissenschaftliche und technologische Niveau. Zweifelsohne wird die rapide Weiterentwicklung der Technologie im 21. Jahrhundert diese Kluft noch vergrößern. Es gibt zwei Möglichkeiten, um sie zu reduzieren: entweder Eigenproduktion von Technologie oder Transfer der Technologie aus Ländern, die sie besitzen.
Durch gesetzliche Regelungen für geistiges Eigentum wird das Recht auf den materiellen Gewinn aus innovativen Tätigkeit geschützt. Solche Bestimmungen lassen eine gesetzliche Kontrolle über die Art der Bekanntgabe, Verteilung und des Handels mit neuen technologischen Informationen und Innovationen zu. Sie sehen für den Missbrauch, die unerlaubte Vervielfältigung und Nachahmung und deren Verbreitung Maßregelungen vor.
Der Rechtsschutz für immaterielles Eigentum ist juristisch gesehen eine Gesetzesregelung, die sich auf geistige, nicht-materielle Aktivitäten im Bereich von Industrie, Wissenschaft, Literatur und Kunst bezieht. Die meisten Ländern stellen aus zwei Gründen Gesetze zum Schutz von geistigem Eigentum auf, und zwar erstens: um gesetzlich die Rechte von Erfindern an ihren Erfindungen und die Berechtigung der Allgemeinheit hinsichtlich des Zugangs zu diesen Erfindungen gesetzlich zu definieren und zweitens, um die Kreativität und die Nutzung deren Resultate zu steigern und die Bevölkerung zur Teilnahme an der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung anzuregen.
Der Schutz von geistigem Eigentum wurde 1886 zum ersten Mal gesetzlich durch die Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst verankert. Zuvor war 1883 eine Konvention zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Paris verabschiedet worden.
Neben bilateralen Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums kam es daraufhin auch zu regionalen und internationalen Sonderabkommen zur Lösung von Streitfragen bei der Realisierung des Schutzes des geistigen Eigentums, die heute wegen ihres Einflusses auf den internationalen Handel von Bedeutung sind. 1967 gründete die UNO außerdem in Stockholm die Weltorganisation für geistiges Eigentum - WIPO -, um weltweit die Rechte an immateriellen Gütern zu schützen.
Trotz all dieser Gesetze und Abkommen in diesem Bereich sind bei der Durchführung deren Bestimmungen immer noch Lücken vorhanden und zum Beispiel in der Medienwelt Verstöße zu beobachten. Eines der jüngsten Beispiele ist der Verstoß von Google gegen das Recht auf geistiges Eigentum, für den die französische Kartellbehörde ein Bußgeld von 500 Millionen Euros verhängte. Der US-Internetkonzern und Inhaber der größten Internetsuchmaschine hatte es versäumt, den französischen Medien vereinbarungsgemäß die Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Inhalten angemessen zu vergüten. Die französische Kartellbehörde räumte Google eine Frist von zwei Monaten ein, damit es ihre Vorschläge für die Abwicklung des Schadensausgleiches einreicht. Die Überschreitung dieser Frist wird laut diesem Kontrollorgan pro Tag eine Millionen und 900 Tausend Dollar mehr kosten. Aber ein Sprecher des UN-Internetkonzerns bezeichnete dieses Bußgeld als Enttäuschung und behauptete Google, hätte bei vorhergehenden Verhandlungen mit den französischen Verantwortungsträgern seinen guten Willen unter Beweis gestellt.
Die Medien warten schon seit Jahren darauf, dass der Internetriese die Weiterleitung von urheberrechtlich geschützten Nachrichtenproduktionen und seinen Anteil an dem Einkommen aus Werbung bei der erneuten Wiedergabe von solchen Inhalten vergütet. Es sei erwähnt, dass das Bußgeld von 500 Millionen Euros im Verhältnis zu dem Einkommen von 55.3 Milliarden Dollar, welches Google alleine schon in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres verdient hat, nur geringfügig ist. Der Großteil dieses Einkommens von Google stammte aus dem online Verkauf und der online Werbung.
Aufgrund eines Rundbriefes der Europäischen Union aus dem Jahre 2019 sind die Internetriesen verpflichtet, den Herausgebern und Produzenten von on-line-Inhalten deren Nutzung gemäß dem Recht an immateriellem Eigentum zu vergüten. Einige dieser Unternehmen, darunter Google, weigerte sich zunächst unter dem Argument, die Wiedergabe dieser on-line-Inhalte würde die Zahl der Anwender der Medien und Nachrichten-Seiten vermehren, die diese Inhalte ins Internet stellen. Frankreich ist das erste Mitgliedsland der Europäischen Union, welches diesen Rundbrief umsetzte, damit die Herausgeber und Produzenten von online-Medieninhalten sich über die Urheberrechte an ihrem geistigen Eigentum mit den Internet-Plattformen einigen können.
Schon im vergangenen Monat Juni hatte Frankreich Google wegen Missbrauch seiner Vorrangstellung bei der on-line-Werbung zu einem Bußgeld von 220 Millionen Euro verurteilt.
Google hatte Anfang des Jahres mit den Vertretern mehrerer französischer Medien über die Vergütung der Nutzung von urheberrechtlichen Nachrichten eine vorläufige Einigung erzielt. Jedoch waren einige wichtige Medien, darunter die französische Nachrichtenagentur, mit dieser Einigung nicht zufrieden. Daraufhin hat Google weiterhin die Medienproduktionen aus Frankreich veröffentlicht, obwohl das Internetunternehmen von der französischen Kartellbehörde aufgefordert worden war, dies bis zur endgültigen Vereinbarung zu unterlassen.
Gemäß Bloomberg-Bericht war die jüngste Forderung Frankreichs an Google, ein Bußgeld zu zahlen, nicht die einzige Maßnahme um gegen den Markteinfluss der Technologieriesen vorzugehen. Der Google-Nachrichtendienst hat vor einigen Tagen bekanntgegeben, dass Deutschland Untersuchungen gegen das Internetunternehmen durchführt und dass die EU und England ebenso Recherchen in Bezug auf Face Book begonnen haben, um die Nutzung von Nachrichten von Werbeproduzenten durch dieses Unternehmen unter die Lupe zu nehmen.
Bereits vorher hat die US-Regierung eine Akte gegen Google eröffnet und diesem Internetriesen vorgeworfen, unter Verstoß gegen die Wettbewerbsbestimmungen die Internetsuche und Internetwerbung monopolisiert zu haben. Dies ist die bisher größte Klageschrift, die die US-Administration gegen ein Internetunternehmen eingereicht hat.
Die Vorwürfe gegen Google wurden im Bundesgerichtshof registriert und die US-Bundesanwaltschaft und elf US-Bundesstaaten habe die Klageschrift aufgestellt. Im Mittelpunkt der Anklageschrift stehen Milliarden von Dollars, die Google zahlt, damit die Suchmaschine dieses Unternehmens automatisch auf jedem Web-Browser installiert wird. Laut der Bundesanwaltschaft hat dieses Vorgehen zur Folge, dass die Position Googles als Eintrittsportal ins Internet bewahrt bleibt. Deshalb entfallen alleine in den USA 80 Prozent der Internetsuchen auf Google.
In der Anklageschrift heißt es, dass Google offensichtlich die Internetsuche für sich reserviert habe, da andere Unternehmen keine Chance hätten, bekannt zu werden und die Macht Googles herauszufordern. Die US-Politiker deren Ansichten in vielen Angelegenheiten um 180 Grad auseinandergehen, sind sich darüber einig, dass die Regierung eine größere Aufsicht über Internetriesen wie Amazon, Apple, Face Book und Google durchführen muss.
Übrigens hat die russische Nachrichtenagentur Tass bekannt gegeben, es sei ein amtliches Protokoll aufgestellt worden, welches sich gegen das Google-Unternehmen wegen Verletzung der Gesetze zur Lokalisierung der Nachrichtenportale in Russland richtet. Das Google-Unternehmen wurde beschuldigt, die Lokalisierung der persönlichen Daten von russischen Anwendern gemäß dem russischen Gesetz nicht beachtet zu haben .Womöglich müsse das Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu 6 Millionen Rubel, gleich 82 Tausend Dollar, rechnen.
Das Datum für die Untersuchung dieser Klageschrift liegt noch nicht fest. Aber zuvor hat der russische Bundesaufsichtsdienst über Kommunikationen, Kommunikationstechnologie und Massenmedien bereits erklärt, dass Google, Face Book, Twitter und die anderen Internetriesen bis zum 1. Juli 2021 noch nicht die Lokalisierung der gespeicherten persönlichen Daten von russischen Anwendern vorgenommen haben.
In einem ähnlichen Zusammenhang haben die EU und englische Positionsträger einen Gesetzesentwurf aufgestellt, gemäß dem die amerikanischen Technologieunternehmen, die eine Monopolisierung anstreben, eingeschränkt werden sollen. Gemäß der Vereinbarungsnote, die England und die Europäische Union gemeinsam unterzeichneten, wird die Aufsicht über das Verhalten von Technologieunternehmen insbesondere jenen amerikanischen, die auf dem europäischen Kontinent aktiv sind, verstärkt. Es werden neue Kontrollbestimmungen eingeführt werden, um strenger gegen die Großunternehmen vorgehen zu können. Dieser Entwurf sieht auch vor, den Verkauf von mangelhafter oder gefälschter Waren seitens der Plattformen dieser Unternehmen ebenso wie die Verbreitung von Hassnachrichten zu verhindern.
Die Europäische Union plant die Gesetzgebung hinsichtlich der Technologieunternehmen mit dem Ziel, deren uneingeschränkte Macht zu begrenzen. Sie hat für das laufende Jahre eine ernsthafte Kontrolle über dem amerikanischen Technologieunternehmen ins Auge gefasst.