Iran: Anwesenheit von Bewaffneten in Irakisch-Kurdistan hat keine rechtliche Grundlage
(last modified Tue, 18 Sep 2018 13:52:01 GMT )
Sep 18, 2018 15:52 Europe/Berlin
  • Iran: Anwesenheit von Bewaffneten in Irakisch-Kurdistan hat keine rechtliche Grundlage

Erbil (ParsToday/IRNA) - Der Generalkonsul der IR Iran in Erbil in der Autonomen Kurdenregion im Irak sagte, dass die Anwesenheit Bewaffneter und anti-iranischer Terroristenteams keine rechtliche Grundlage in diesem Gebiet habe.

Morteza Abadi fügte bezüglich der Verteidigung der iranischen Sicherheit mit Raketen der iranischen Streitkräfte gegen einen Standort von Terroristen im irakischen Kurdistan hinzu, dass  die militärische Reaktion der iranischen Armee darauf zurückgehe, dass die terroristischen Gruppen hartnäckig ihre Terroraktivitäten fortgesetzt haben. 

Weiter erläuterte der iranische Generalkonsul, dass das Vorgehen der Streitkräfte der Islamischen Republik Iran gegen die Bewaffneten und ihre terroristischen Handlungen nach Prüfung anderer Möglichkeiten und Verteidigungsmechanismen im Rahmen des natürlichen Rechtes auf legitime Verteidigung und nicht aufgrund der Bekämpfung der konterrevolutionären Bewegung erfolgt sei.

Am 7. September hat die iranische Revolutionsgarde (Sepah) 7 Raketen auf einen Versammlungs- und Ausbildungsstandort für Führer anti-iranischer terroristischer Gruppen im irakischen Kurdistan abgeschossen. Dabei wurde ein Verschwörungszentrum gegen die nationale Sicherheit Irans zerstört und es wurden Dutzende führende und bedeutende Mitglieder anti-iranischer terroristischer Gruppen getötet oder verletzt.