Die rechtlichen Dimensionen der Tragödie von Mena
Die tödliche Tragödie von Mena mag eine der außergewöhnlichsten Tragödien der letzten 50 Jahre sein und schockierte einen großen Teil der Welt. Bei dieser Tragödie verloren, nur wenige Tage nachdem vorher in der Heiligen Moschee in Mekka über 100 Pilger von einem Baukran erschlagen wurden, fast 8000 Pilger ihr Leben.
Die tödliche Tragödie von Mena mag eine der außergewöhnlichsten Tragödien der letzten 50 Jahre sein und schockierte einen großen Teil der Welt. Bei dieser Tragödie verloren, nur wenige Tag nachdem vorher in der Heiligen Moschee in Mekka über 100 Pilger von einem Baukran erschlagen wurden, fast 8000 Pilger ihr Leben.
Was in Mena geschah, hat die Gefühle der Muslime in der Islamischen Welt verletzt. Die Tragödie erregt auch noch nach einem Jahr Betrübnis und Trauer.
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Saudi Arabien hat die Verantwortung für dieses Unglück nicht übernommen und als Schicksal abgetan. Aber vom internationalen Recht her gesehen, hängt die Schuld von Staaten nicht davon ob, ob diese sie anerkennen oder nicht . Vielmehr tritt sie ein, sobald die internationalen Gesetze und Bestimmungen verletzt wurden. Wenn also eine Regierung gegen diese Gesetze verstößt, trägt sie die Verantwortung dafür, muss vor der Völkergemeinschaft Rede und Antwort stehen und Entschädigung zahlen. Warum trägt das saudische Regime Schuld an der Tragödie und welche internationalen Regeln hat es verletzt?
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Das saudi-arabische Regime ist unweigerlich nach internationalem Recht in Sachen der Tragödie von Mena schuldig. In der Menschenrecht-Charta und internationalen Urkunden wird unterstrichen, dass Regierungen verpflichtet sind, die Staatsangehörigen anderer Länder vor Unglücken zu schützen. Wenn eine Regierung Personen , ob nun für Handelsgeschäfte oder für Reisen, in ihr Land lässt, ist sie für deren Sicherheit verantwortlich und muss entsprechende Maßnahmen ergreifen.
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Neben dem Recht auf Sicherheit haben die Pilger auch Recht auf medizinische Versorgung. Auch gegen dieses Recht wurde jedoch verstoßen. Die saudi- arabische Regierung hätte sofort ihre Rettungsdienste schicken müssen, damit diese die Überlebenden bergen. Doch wie die Augenzeugen berichten, hat die arabische Regierung gegen diese menschliche Pflicht verstoßen. Viele Verletzte benötigten Hilfe, aber weil keine Hilfe eintraf, sind sie unter den unerträglichen Umständen gestorben. Die Saudis haben sogar verhindert, dass die Rettungskräfte anderer Länder helfen, und auf diese Weise die tragische Situation, die sie alleine nicht bewältigen konnten, nur verschlimmert.
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Das Sterben unter den Verletzten in der Menschenmenge hielt an. Die saudischen Sicherheits- und Rettungskräfte hätten ihnen Flaschen mit Trinkwasser bringen oder sie wenigstens mit Wasser besprühen können. Ganz in der Nähe des Unglücksortes gab es einen Feuerwehrposten, dem Wasser zur Verfügung stand und die Hubschrauber,die den Unglücksort überflogen, hätten den halbtoten Pilgern am Boden durch Versprühen von Wasser in der großen Hitze Erleichterung schaffen können. Aber nichts dergleichen geschah, um die verletzten Hadschpilger zu retten. Augenzeugen berichten, dass Ohnmächtige zu den Toten in die Kühlcontainer gebracht wurden, ohne sie vorher auf Lebenszeichen zu untersuchen, oder dass einige Verletzte, die aus bestimmten Ländern stammten, achtlos liegen gelassen wurden. Wenn sie sich darüber beklagten, wurden sie erniedrigend behandelt. Man ließ sie einfach sterben.
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Ein weiteres Recht des Menschen ist Pietät gegenüber seiner Leiche und dieses Recht der Pilger zum Hause Gottes ist ebenso verletzt worden. Die letzten Leichen wurden erst viele Stunden nach dem Verhängnis weggetragen. Bis dahin lagen sie in der Hitze übereinander gehäuft, so dass ihre Verwesung schneller einsetzte. Die Leichenhallen in Mekka, Dschidda und Taif waren nicht auf eine so große Zahl von Toten vorbereitet.
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Ein Teil der Leichen wurden in Kühlcontainern aufbewahrt, die jedoch keine geeigneten Bedingungen aufwiesen. Bei einigen führten diese Bedingungen sogar zur erschwerten Identifizierung ihres in Mitleidenschaft gezogenen Gesichtes.
Nachdem im Internet die Nachricht von dem Unglück bekannt gegeben wurden,gerieten viele Angehörigen der Pilger in Sorge. Aber Saudi Arabien hat die Informationsvermittlung an die muslimischen Regierungen enorm verzögert und machte keine genauen Angaben über die Opferzahl.
Außerdem hätte das saudische Regime die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, damit die Leichen der Hadschpilger so bald wie möglich in ihr Herkunftsland gebracht werden. Aber das Regime leistete in den ersten Tagen nach der Tragödie keine pflichtbewusste Zusammenarbeit.
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Ganz offensichtlich hat Saudi Arabien bei der Tragödie von Mena die Menschenrechtserklärung verletzt. Dass solche düsteren Ereignisse öfters vorgekommen sind, zeigt, dass Saudi Arabien niemals ernsthaft rechtlich belangt wurde. Viele Staaten haben wegen ihrer politischen und wahrscheinlich profitablen Beziehungen zu Saudi Arabien darauf verzichtet, tödliche Ereignisse, denen Hadschpilger aus ihrem Land zum Opfer fielen, zu verfolgen. Sie haben auch diesmal nicht ernsthaft Stellung genommen.
8000 Tote in Mena ist für die Islamische Welt ein großer Verlust. Die betroffenen Länder und die internationale Gesellschaft hätten die Pflicht gehabt, auf rechtlichem Wege die Angelegenheit zu verfolgen, um ähnliche Tragödien in Zukunft zu verhindern.
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Es gehört zu den Pflichten und der Zuständigkeit des Außenministeriums eines Landes die Rechte seiner Staatsangehörigen zu verfolgen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass die Außenministerien der betroffenen Länder im Rahmen dieser Pflicht über die internationalen Gremien, die Islamische Organisation für Zusammenarbeit und den UN-Sicherheitsrat und die zuständigen juristischen Stellen in Saudi Arabien der Sache rechtlich, politisch und auf diplomatischer Ebene nachgehen.
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Gemäß Artikel 8 der internationalen Menschenrechtserklärung hat jeder, dem ein Schaden zugefügt wird, ob körperlich , immateriell oder materiell, das Recht, Entschädigung zu fordern. Er oder die Hinterbliebenen sind berechtigt, in dieser Richtung Schritte zu unternehmen. Wenn dem Bürger eines Landes in einem anderen Land ein Unrecht widerfährt, so soll er sich an die Justizbehörden dieses anderen Landes wenden und klagen und die Sache verfolgen können.
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Gemäß der Wiener Konvention von 1963 über Konsulatsbeziehungen, müssen sich Staatsbürger außerhalb ihres Lands bei Schäden an ihre Botschaft oder das Konsulat im Ausland wenden und die notwendige Unterstützung bei der Verfolgung ihrer Akte anfordern.
Um bei einem internationalen Gerichtshof eine Klage im Zusammenhang mit der Tragödie von Mena einzureichen, muss aber als erstes eine Klage am saudi arabischen Gerichtshof vorgelegt werden. Wenn der Justizapparat von Saudi Arabien keine Gerechtigkeit herstellt, ist der Weg für eine Klage bei einem internationalen Gerichtshof, wie dem Internationalen Gerichtshof geebnet. Eine Regierung kann dann, in Vertretung ihrer Staatsangehörigen und zur Verteidigung deren Rechte gegen ein Land, das einen Verstoß begangen hat, beim Internationalen Gerichtshof Klage erheben.
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Zur Klageeinreichung beim internationalen Gerichtshof müssen zunächst Beweismaterialien hinsichtlich des Verstoßes Saudi Arabiens gegen seine internationalen Pflichten in Bezug auf die Hadschpilger zusammengestellt werden . Sie müssen in Einklang mit den internationalen Konventionen, die Saudi Arabien und die Klägerländer unterschrieben haben, zusammengestellt werden.
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Auch werden eventuelle bilaterale Verträge zwischen Saudi Arabien und dem betreffenden Land in Betracht gezogen. Für die Erhebung einer Klage muss ein Verstoß gegen die Wiener Konvention in Bezug auf die Konsulatsbeziehungen von 1961 und 1963 durch Saudi Arabien vorliegen.
Die juristischen Schritte müssen außerdem auch in der Islamischen Welt stattfinden. Die Tragödie von Mena und der Tod von mehreren tausend Muslimen hat die Islamische Welt in Trauer versetzt und die Islamische Welt hat Pflichten gegenüber fast 8000 Muslimen, die in Mena starben.
Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die aus den Mitgliedsländern der Islamischen Welt besteht, muss ernsthaft die Sache verfolgen. Diese Organisation muss eine Gipfelkonferenz einberufen und eine internationale Wahrheitskommission bilden, um die Angelegenheit zu untersuchen und Saudi Arabien zur Erfüllung seiner Pflichten zu zwingen.
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Die betroffenen islamischen Länder müssen bei den Organen der UNO wie die Vollversammlung oder den Menschenrechtsrat einen Rückhalt für die Wahrheitskommission suchen. Die Wahrheitskommission wird feststellen, ob auf der Seite der Saudis unbeabsichtigtes oder beabsichtigtes Verschulden vorgelegen hat.