Die Zionisten verletzen mit Adhan-Verbot das Recht auf Religionsfreiheit
Der Gebetsruf (Adhan) ist eine wichtiger islamischer Brauch. Durch ihn wird von der Moschee aus zum Ritualgebet aufgerufen. Daher hat keiner das Recht den Muslimen diesen Brauch zu nehmen. Auch nicht das zionistische Regime. Das Adhan-Verbot verletzt das Recht auf Religionsfreiheit gemäß den internationalen Urkunden für die Menschenrechte.
Das Kabinett des zionistischen Besatzerregimes, welches seit Jahrzehnten die elementaren Grundrechte der palästinensischen Bevölkerung verletzt, hat vor kurzem zwei neue Gesetze verabschiedet, die sich wieder gegen die unterdrückten Palästinenser richten. Eines davon besteht in dem Verbot der Ausstrahlung des Gebetsrufes von den Moscheen in El-Quds (Jerusalem) und das andere in der Beschlagnahme von palästinensischem Boden im Westjordanland.
Moti Yogev, Mitglied der rechtsradikalen Partei "Jüdisches Heim" und weitere Rechtsradikale einigten sich darauf die Gesetzesvorlage über das Adhan-Verbot zur endgültigen Verabschiedung bei der Knesseth einzureichen. Das zionistische Regime verbietet den Adhan in Jerusalem mit der Begründung, die zionistischen Siedler würden dadurch gestört. Gemäß der neuen Gesetzesvorlage kann die zionistische Polizei den Gebetsrufer (Muezzin) verhören und eine Geldstrafe von ihm verlangen. Der Premierminister des Besatzerregimes, Benjamin Netanjahu hat sein Einverständnis mit diesem diskriminierenden Gesetzesentwurf erklärt.
Die Religionsfreiheit gehört zu den Grundrechten und menschlichen Freiheiten. In Artikel 18 der Menschenrechtserklärung steht
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; ..."
Und auch im Abschnitt 1 des Artikels 18 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist zu lesen: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben,..."
In diesen Dokumenten über die Menschenrechte wird also für das Recht auf die freie Wahl einer Religion oder Ansicht gebürgt. Es genügt aber nicht, wenn Anhänger von Religionen nur anerkannt werden. Gemäß den Menschenrechten sind sie auch vor Zwang und Freiheitseinschränkung hinsichtlich ihrer Religion zu schützen. Im 2. Abschnitt von Artikel 18 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte steht nämlich:
"Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde..."
Der Gebetsruf (Adhan) ist eine wichtiger islamischer Brauch. Durch ihn wird von der Moschee aus zum Ritualgebet aufgerufen. Daher hat keiner das Recht, den Muslimen diesen Brauch zu nehmen. Auch nicht das zionistische Regime. Ein Adhan-Verbot verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit gemäß den internationalen Menschenrechten.
In den internationalen Menschenrechtsdokumenten garantiert die Religionsfreiheit auch für das Recht auf Äußerung der Meinung und Ausführung der religiösen Zeremonielle. Im Artikel 18 der internationalen Menschenrechtserklärung wird dies verbrieft, ebenso wie im obigen Artikel 18 des Paktes für die bürgerlichen und politischen Rechte.
Bei den Himmelsreligionen wird der Glaube durch Zeremonielle und gottesdienstliche Handlungen zum Ausdruck gebracht. Ein klarer religiöser Brauch der Muslime ist der Gebetsruf (Adhan ) und der Gebetsaufruf (Iqama) . Eine Verhinderung dieser Bräuche bedeutet also eine Beschneidung des Rechtes der Muslime auf Äußerung ihrer Meinung und Ausübung ihrer Religion.
Die meisten Maßnahmen des zionistischen Regimes rühren aus seiner diskriminierenden Politik gegen die palästinensische Bevölkerung. Das rassistische Denken dieses Regimes geht so weit, dass es noch nicht einmal mehr den Gebetsruf ertragen kann und nicht will, dass die Ureinwohner Palästinas auf ihrem eigenen Boden die gottesdienstlichen Übungen vollbringen. Dies sind Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte.
Die internationalen Menschenrechtserklärung der UNO gibt im Artikel 2 die Gleichberechtigung kund und verurteilt Diskriminierung. Dort steht:
"Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand..."
Laut den Menschenrechten ist die Benachteiligung wegen der Religion einerseits eine Verletzung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes hinsichtlich des Anspruchs eines jeden auf die Grundrechte und Freiheiten. Auf der anderen Seite stellt es auch Verletzung der Religionsfreiheit dar.
In den meisten Menschenrechtsdokumenten wird die Religion zusammen mit anderen Kriterien wie Rasse, Hautfarbe, Nationalität usw. ausdrücklich als etwas bezeichnet, das keine Benachteiligung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte verursachen darf.
Es sei erwähnt, dass es verschiedene Formen der Diskriminierung gibt . Sie kann in direkten Maßnahmen bestehen wie Gewaltanwendung gegen die Anhänger einer bestimmten Religion oder sogar Bestrafung oder indirekt erfolgen wie zum Beispiel im Bereich bei der Arbeitsplatzvergabe und in der Kultur.
Die UNO-Generalversammlung verabschiedet am 25. November 1981 die Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens. Im Artikel 4 dieser Erklärung heißt es:
1."Alle Staaten haben wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung bei der Anerkennung, Ausübung und Inanspruchnahme der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf allen Gebieten des bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens zu verhindern und zu beseitigen."
2. "Alle Staaten haben sich mit allen Kräften darum zu bemühen, zum Verbot jeglicher derartigen Diskriminierung Gesetze zu erlassen oder erforderlichenfalls aufzuheben sowie alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz aufgrund der Religion oder Überzeugung zu ergreifen."
Auch wird im Artikel 3 dieser Erklärung die Diskriminierung aufgrund der Religion als Verstoß gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten bezeichnet.
Das Verbot der Ausstrahlung des Gebetsrufes u.a. von der Al-Aqsa-Moschee in El-Quds stieß weitgehend auf Verurteilung. Die Islamische Bewegung des 1948 besetzten Palästinas unterstrich, sie werde die Durchführung eines solchen rassistischen Gesetzes nicht zulassen und gab in einer Erklärung bekannt, dass der Adhan zu den Bräuchen des Islams gehört.
Auch sagte einer der Anführer der Fatah-Bewegung , die Verabschiedung des Gesetzes zum Verbot der Ausstrahlung des Gebetsrufes von Quds sei ein Religionskrieg. Er warnte davor dass die zionistischen Besatzer eine neue Art von Konflikt anstrebe.
Fatah-Ex-Sprecher Rafat Alyan forderte, dass alle Gruppen und die Verantwortlichen der Palästinensischen Autonomiebehörde sich gegen solche Beschlüsse wehren.
Der Großmofti von El-Quds und den palästinensischen Gebieten,Scheich Mohammad Husein, verurteilte ebenso die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfes des zionistischen Regierungskabinetts über das Adhan-Verbot in El-Quds und bezeichnete es als Fortsetzung der Politik der Inbrandsetzung, Zerstörung und Verriegelung von Moscheen.
Die Hamas - Islamische Widerstandsbewegung Palästinas unterstrich, dass die Einigung des Regierungskabinettes des zionistischen Regimes auf den Gesetzesentwurf für das Verbot des Gebetsrufes in Moscheen in El-Quds, insbesondere der gesegneten Al-Aqsa-Moschee, ein sehr gefährlicher Schritt sei. Er diene dazu die Islamischen Zeichen und Heiligkeiten in der Stadt El-Quds zu beinträchtigen. Hamas-Sprecher Abdel Latif Kanu unterstrich in einer Erklärung die Verabschiedung eines solchen rassistischen Gesetzes sei eine klare Einmischung in die gottesdienstlichen Angelegenheiten und religiösen Bräuche der Muslime, und werde die Gefühle der Muslime in aller Welt verletzen.
Abdel Latif Kanu sagte weiter, dass ein solches Gesetz eine klare Verletzung aller internationalen Bestimmungen und Resolutionen darstelle, welche die Unterstützung der heiligen Güter Palästinas und das selbstverständliche, historische und religiöse Recht der palästinensischen Volkes in seiner Heimat unterstreichen. Das jüngste Beispiel sei die Resolution der UNESCO über El Quds und die Al-Aqsa-Moschee, in der es heißt, dass diese Moschee nur den Muslimen gehört und jegliche Beziehungen zu den Juden zurückgewiesen werden. Kanu warnte hinsichtlich der Verabschiedung eines Gesetzes zur Verhinderung der Ausstrahlung des Gebetsrufes von den Moscheen in El-Quds und rief die internationale Völkergemeinschaft und alle juristischen internationalen Institutionen auf, den Übergriffen des zionistischen Regimes allgemein und insbesondere auf Moscheen und die Heiligtümer in der Stadt Al Quds einen Riegel vorzuschieben.
Einige Analytiker sehen in der neuen Maßnahme der Zionisten eine Konfrontation mit der Islamischen Umma (Weltgemeinde). Sie sagen, dass das doppelwertige Vorgehen der Völkergemeinschaft das israelische Regime in der Fortsetzung seiner rassistischen Politik bestärkt und es noch unverschämter werden lässt.
Das Adhan-Verbot für die Moscheen in El-Quds, darunter auch die Al-Aqsa-Moschee, die Wahrzeichen der Islamischen Weltgemeinde ist, stellt eine Art Kriegserklärung des zionistischen Regimes gegen die Islamische Welt dar. In einer solchen Situation ist es Pflicht aller Muslime, sich für El-Quds und die Al-Aqsa-Moschee einzusetzen.